Allgemeine Geschäftsbedingungen


Angebote

Alle Angebote werden vorbehaltlich des Zwischenverkaufs abgegeben. Von LED Advisors ohne Fristangabe abgegebene Angebote sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Der Vertrag kommt mit Eingang der Annahmeerklärung des Bestellers zustande. 

Preise
Alle Preise verstehen sich ohne MwSt., Lieferung und Abgaben. Die Angebotsabgabe erfolgt stets auf der Grundlage der zum Angebotsdatum geltenden Materialpreise, Löhne, Zoll- und Frachttarife sowie Wechselkurse. Bei Änderung obiger Faktoren behält sich LED Advisors das Recht auf Anpassung der Verkaufspreise vor. LED Advisors behält sich das Recht auf Preisänderung ohne vorherige Ankündigung vor. 

Änderungsrecht
LED Advisors behält sich das Recht auf Vornahme von durch Änderung der Verhältnisse bei Lieferanten/Herstellern bedingten Preis- oder Sortimentsänderungen ohne vorherige Ankündigung vor. 

Zahlung
Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, lauten die Zahlungsbedingungen 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. 
Bei nicht  fristgerechter Zahlung werden Verzugszinsen ab Fälligkeit berechnet. LED Advisors berechnet Verzugszinsen in Höhe von 1,50 % pro angefangenen Monat  +  Mahngebühr in Höhe von EUR 15,00. 

Garantiepflicht
Auf die Produkte wird jeweils eine zwei- bis fünfjährige Garantie gewährt. Details sind den jeweiligen Informationen zu den einzelnen im Angebot enthaltenen Produkten zu entnehmen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, erfolgt die Rücksendung der Produkte im Garantiefall auf Kosten des Kunden. Ersatzteile und Arbeitslöhne im Garantiefall werden dem Kunden berechnet.

Energiefördermittel
Die Inanspruchnahme von Energiefördermitteln nebst deren Anmeldung ist Sache des Kunden, sofern nicht anderweitig vereinbart. Gilt als  vereinbart, dass LED Advisors für die  Beantragung von Energiefördermitteln zuständig ist, ist LED Advisors berechtigt, die Einsparung  bei einem EVU nach eigener Wahl anzumelden. Der Kunde kann die Einsparung nicht nachträglich entgeltlich anderweitig unterbringen. 

Aufzählung
LED Advisors behält sich die fehlerhafter Erfassung der Anzahl von Leuchtmitteln vor.  Es ist Sache des Kunden, für eine korrekte Erfassund der Menge bei entsprechender Aufschlüsselung nach Modellen und Typen zu sorgen. 

Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt Eigentum von LED Advisors bis zur vollständigen Zahlung der Kaufsumme zuzüglich etwaiger aufgelaufener Kosten und Zinsen. 

Lieferzeit und Verzögerung
Sofern nicht anderweitig vereinbart, hat die Lieferung baldmöglichst zu erfolgen. Falls für die Lieferung eine Kalenderwoche vereinbart wurde, gilt die Lieferung noch am letzten Arbeitstag der betreffenden Woche als rechtzeitig erfolgt. 

LED Advisors kann einen Aufschub des Liefertermins in folgenden Fällen verlangen: 

Bei kundenseitig verlangten Änderungen des Auftrags.

Bei Verzögerung von Lieferungen und Arbeitsleistungen, die der Käufer selbst ausführt oder ausführen lässt.

Bei Höherer Gewalt, siehe Pkt. „Höhere Gewalt“

Bei Einstellung oder Verzögerung der mit der Lieferung verbundenen Arbeiten wegen behördlicher Auflagen.

In obigen Fällen behält LED Advisors sich außerdem das Recht auf Anpassung des vereinbarten Preises vor.

LED Advisors kann wegen Verzögerung aufgrund von durch den Verkäufer nicht zu beeinflussenden Umständen, wie z.B. Verzögerungen beim Hersteller bzw. während des Transports oder sonstiger Höherer Gewalt, nicht haftbar gemacht werden. 

Unentgeltliche Reparatur
LED Advisors hat bei Produkten, die sich nach Prüfung durch LED Advisors bedingt durch Fabrikations-, Konstruktions- oder Materialfehler als zum Lieferzeitpunkt mangelhaft herausstellen, nach eigener Wahl entweder Reparatur oder Neulieferung vorzunehmen.   

Mängel und Reklamationen
Nach erfolgter Auslieferung hat der Käufer den Liefergegenstand mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes unverzüglich auf einwandfreie Beschaffenheit zu prüfen. Falls sich der Käufer auf einen Mangel beruft, hat er, nachdem er den Mangel festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, unverzüglich LED Advisors schriftlich über dessen Umfang zu benachrichtigen. Innerhalb einer Frist von zwölf Monaten ab dem Lieferzeitpunkt ist  LED Advisors zur Ausbesserung/Reparatur des Liefergegenstands im Rahmen der jeweils geltenden Garantie verpflichtet. Bei Vornahme von Änderungen an oder Eingriffen in den Liefergegenstand entfällt jede LED Advisors obliegende Pflicht. 

Die Pflicht von LED Advisors erstreckt sich nur auf die von LED Advisors gelieferten Materialien einschließlich der Kosten für die Neulieferung der betreffenden Ware. 

Sonstige mit der Lieferung verbundene Kosten, wie z.B. Arbeitslöhne, Warte- und Tagegelder usw., sind nicht Sache von LED Advisors. LED Advisors ist nur dann zur Abhilfe von Fehlern/Mängeln verpflichtet, wenn der Käufer nachweisen kann, dass die Benutzung bzw. Installation gemäß den ggfs. mitgelieferten Anweisungen erfolgt ist. 

Die Reklamation des Käufers rechtfertigt weder die teilweise noch die vollständige Zahlungsverweigerung. 

Produkthaftung
LED Advisors haftet nicht für Schäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen, die eintreten, während sich der Kaufgegenstand im Besitz des Käufers befindet. LED Advisors haftet auch nicht für Schäden an vom Käufer hergestellten Produkten, bzw.  an Produkten, bei denen diese als Produktbestandteil verarbeitet worden sind. 

Sollte es zur Inanspruchnahme von LED Advisors aus der Produkthaftung durch Dritte kommen, ist der Käufer verpflichtet, LED Advisors in dem Umfang schadlos zu halten, wie es dem Haftungsausschluss von LED Advisors entspricht. 

Retouren
Bestellte und gelieferte Waren können nur nach näherer Vereinbarung mit LED Advisors zurückgeschickt werden. 

Nur unbenutzte Produkte in nicht angebrochener Originalverpackung werden als Retoure angenommen. Bei Rückgabe ist mit einer Rückgabegebühr in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags zur Deckung der Handhabungskosten zu rechnen.

Haftungsausschluss
Schadenersatzansprüche gegen LED Advisors können den für den Kaufgegenstand fakturierten Rechnungsbetrag nicht übersteigen, so wie ein solcher Schadenersatzanspruch nicht den Schadenersatzanspruch übersteigen kann, in dessen Höhe LED Advisors den Hersteller/Lieferanten in Anspruch nehmen kann. 

LED Advisors haftet nie für Betriebsausfall, entgangenen Gewinn, Verdienstausfall oder durch Mängel und Verzögerungen bezüglich des Liefergegenstands verursachte Folgeschäden. 

Höhere Gewalt
LED Advisors wird im Falle von Krieg, Aufruhr, politischen Unruhen, Regierungseingriffen oder Verfügungen von hoher Hand, Streik, Aussperrung, Import/Export-Eingriffen, Ausfall von Lieferanten oder sonstiger Höherer Gewalt, die LED Advisors nicht beeinflussen kann, von der Haftung entbunden. 

Schutzwürdige und vertrauliche Information
Jede Art von Information, die nicht öffentlich zugänglich ist, hierunter seitens von LED Advisors an den Kunden überreichte Zeichnungen und technische Unterlagen, sind als vertrauliche Unterlagen zu behandeln.   Mangels schriftlicher Genehmigung seitens von LED Advisors darf die Information weder verwertet noch vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Vertrauliche Unterlagen sind auf Anforderung zurückzugeben. 

Teilunwirksamkeit
Sollte sich eine oder mehrere dieser AGB-Klauseln als unwirksam, gesetzeswidrig oder unvollziehbar herausstellen, wird hierdurch weder die Rechtswirksamkeit noch die Zulässigkeit noch die Vollziehbarkeit der übrigen Klauseln beeinflusst oder beeinträchtigt. 

Rechtswahl/Gerichtsstand
Jeder Streitfall ist nach dänischem Recht durch Schiedsspruch gemäß den Vorschriften des Dänischen Schiedsverfahrensinstituts zu entscheiden.


Bedingungen bei Wahl der Einbeziehung der Montage

LED Advisors bietet die Montage des gekauften Produkts durch Einschaltung unserer Kooperationspartner an. 

Die Abrechnung der Montagearbeit erfolgt direkt gegenüber unserem jeweiligen Kooperationspartner (Montagefirma), sofern nicht anderweitig vereinbart. Die Inrechnungstellung der Montage erfolgt ebenfalls getrennt.

LED Advisors haftet nicht für die Montage.

Hebebühne:
Es wird vom Kunden erwartet, dass dieser eine Hebebühne bereitstellt.  Die Hebebühne muss funktionsfähig und optimal für die Arbeit geeignet sein sowie die geltenden Anforderungen erfüllen, damit die Monteure ihre Montageleistungen erbringen können.  LED Advisors stellt nur dann eine Hebebühne bereit, wenn dies eigens mit dem Kunden vereinbart worden ist.    

Abfall:
LED Advisors übernimmt nicht das Abräumen und Entsorgen des im Zusammenhang mit der Montage der LED-Produkte anfallenden Abfalls. Dies kann jedoch nach Vereinbarung mit dem Kunden auf dessen Kosten erfolgen.  

Ganz allgemein zum Direktaustausch:
Beim Direktaustausch der alten Leuchtmittel gegen neue LED-Leuchtmittel installieren die Kooperationspartner von LED Advisors die neuen Leuchtmittel deckungsgleich wie gehabt.   Sind die LED-Leuchtmittel anderweitig zu installieren bzw. sind zusätzliche Lampenstellen vorzusehen, z.B. wegen verschärfter gesetzlicher Auflagen oder auf Wunsch des Kunden, hat der Kunde für die damit verbundenen Kosten aufzukommen. 

Sollte der Kabelbedarf für die Montage höher als geschätzt/erwartet ausfallen, behält sich der jeweilige Kooperationspartner von LED Advisors das Recht vor, zusätzliche Kabellängen auf Kosten des Kunden zu kaufen und zu verlegen, damit das mit dem Kunden vereinbarte Lösungskonzept umgesetzt werden kann.    

Bauseitige Gegebenheiten 
Falls Schäden oder sonstige Missstände in Bezug auf die bauliche Substanz, die Schalttafeln oder sonstige Vorrichtungen, die bei der LED-Installation von Belang sind, vorliegen sollten, behält sich der jeweilige Kooperationspartner von LED Advisors das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit das mit dem Kunden vereinbarte Lösungskonzept einwandfrei umgesetzt werden kann.